Informationen die auf der Verordnung vorhanden sein sollen
Verordnungen können leicht unterschiedlich aussehen, folgende Punkte müssen enthalten sein, damit Ergotherapie von den Krankenkassen finanziert bzw. refundiert werden kann:
- PatientIn (Name, Sozialversicherungsnummer, Anschrift)
- Versicherte/r (Name, Sozialversicherungsnummer)
- Krankenkasse
- 10x Ergotherapie a 60 Minuten
- ICD-10 Diagnose (Typische Beispiele nebenan)
- Chefärztliche Bewilligung durch die Krankenkasse (für SVS und KFA)
- Datum und Unterschrift des Arztes/ der Ärztin
In der Regel müssen Verordnungen innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellungsdatum begonnen werden und sie müssen innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden.